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   AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87   

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https://dejure.org/1987,2318
AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87 (https://dejure.org/1987,2318)
AG München, Entscheidung vom 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87 (https://dejure.org/1987,2318)
AG München, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87 (https://dejure.org/1987,2318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde; Möglichkeit einer Infektion eines Mannes durch ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer HIV-infizierten Frau; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit wegen sozialer und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2314
  • NJW 1988, 792 (Ls.)
  • NStZ 1987, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862).
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    RGZ 165, 336 für Schrlach, BGHZ 8, 243 für Lues, OLG Köln NJW 1985, 1402 f [OLG Köln 17.12.1984 - 7 U 27/84] ür Hepatitis B, weitere Nachweise bei Deutsch NJW 1986, 757 Fußnote).
  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Ein Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung gem. §§ 224, 22, 23 I StGB - in Form des Verfallens in Siechtum - ist dagegen vorliegend nicht gegeben: Während für die vollendete schwere Körperverletzung die Vollendung des Grundtatbestandes nach den §§ 223, 223 a StGB und bezüglich der schweren Folgen bedingter Vorsatz oder gem. § 18 StGB wenigstens Fahrlässigkeit erforderlich sind (bei direktem Vorsatz ist § 225 StGB erfüllt), ist eine versuchte schwere Körperverletzung nur dann gegeben, wenn auf subjektiver Seite bezüglich der schweren Folgen mindestens bedingter Vorsatz gegeben ist, Fahrlässigkeit genügt insoweit nicht (HG St 61, 179 zu § 239 II StGB ; BGHSt 21, 194 f. zu § 224 StGB ; LK-Hirsch a.a.O. § 224 Rz. 30 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Eine weitere Strafmilderung nahm das Gericht im Hinblick darauf vor, daß die gefährliche Körperverletzung jeweils nur versucht wurde: Unter Beachtung der von § 23 II StGB eröffneten grundsätzlichen Möglichkeit der Wahl des Vollendungsstrafrahmens mit anschließender Milderung oder des Versuchsstrafrahmens ist das Gericht in Anwendung der gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; 26, 311; weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle a.a.O. § 23 Rz. 3) von dem Strafrahmen des § 49 I StGB ausgegangen; dabei hat das Gericht zum einen den Umstand in die Gesamtabwägung eingestellt, daß die Angeklagte den weiteren Verlauf der Tat "nicht mehr in der Hand hatte", was allerdings dadurch relativiert wird, daß dieses hier sonst bedeutsame Kriterium der Erscheinungsform des Versuchs (vgl. H.-J. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1. Aufl. Köln usw. 1980, S. 146 f.) angesichts der Natur der Tat - eine Abgrenzung z.B. zwischen unbeendetem und beendetem Versuch ist vorliegend nicht möglich - für die Ermittlung der etwaigen kriminellen Energie wenig ergibt.
  • RG, 19.09.1921 - VI 191/21

    Tierarzt; Rechtspflicht zum Handeln (§ 823 BGB.).

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Hierunter fallen seit jeher auch die Ansteckung mit einer Krankheit, insbesondere einer Geschlechtskrankheit (LK-Hirsch, StGB, 10 Aufl. Berlin 1981, § 223 Rz. 11 mit der Einschränkung, daß bloß ansteckungsgefährdendes Verhalten nicht genügt; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl. München 1986, § 223 Rz. 6; ferner aus der Zivilrechtsprechung RGZ 102, 372 für Milzbrand.
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Eine weitere Strafmilderung nahm das Gericht im Hinblick darauf vor, daß die gefährliche Körperverletzung jeweils nur versucht wurde: Unter Beachtung der von § 23 II StGB eröffneten grundsätzlichen Möglichkeit der Wahl des Vollendungsstrafrahmens mit anschließender Milderung oder des Versuchsstrafrahmens ist das Gericht in Anwendung der gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; 26, 311; weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle a.a.O. § 23 Rz. 3) von dem Strafrahmen des § 49 I StGB ausgegangen; dabei hat das Gericht zum einen den Umstand in die Gesamtabwägung eingestellt, daß die Angeklagte den weiteren Verlauf der Tat "nicht mehr in der Hand hatte", was allerdings dadurch relativiert wird, daß dieses hier sonst bedeutsame Kriterium der Erscheinungsform des Versuchs (vgl. H.-J. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1. Aufl. Köln usw. 1980, S. 146 f.) angesichts der Natur der Tat - eine Abgrenzung z.B. zwischen unbeendetem und beendetem Versuch ist vorliegend nicht möglich - für die Ermittlung der etwaigen kriminellen Energie wenig ergibt.
  • BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände -

    Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
    Eine weitere Strafmilderung nahm das Gericht im Hinblick darauf vor, daß die gefährliche Körperverletzung jeweils nur versucht wurde: Unter Beachtung der von § 23 II StGB eröffneten grundsätzlichen Möglichkeit der Wahl des Vollendungsstrafrahmens mit anschließender Milderung oder des Versuchsstrafrahmens ist das Gericht in Anwendung der gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; 26, 311; weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle a.a.O. § 23 Rz. 3) von dem Strafrahmen des § 49 I StGB ausgegangen; dabei hat das Gericht zum einen den Umstand in die Gesamtabwägung eingestellt, daß die Angeklagte den weiteren Verlauf der Tat "nicht mehr in der Hand hatte", was allerdings dadurch relativiert wird, daß dieses hier sonst bedeutsame Kriterium der Erscheinungsform des Versuchs (vgl. H.-J. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1. Aufl. Köln usw. 1980, S. 146 f.) angesichts der Natur der Tat - eine Abgrenzung z.B. zwischen unbeendetem und beendetem Versuch ist vorliegend nicht möglich - für die Ermittlung der etwaigen kriminellen Energie wenig ergibt.
  • RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42

    Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.

  • OLG Köln, 16.01.1973 - Ss 222/72
  • OLG Köln, 17.12.1984 - 7 U 27/84
  • RG, 20.12.1937 - 2 D 590/37

    1. Kann die nachträgliche Genehmigung der Devisenstelle die Strafbarkeit

  • LG München I, 02.03.1987 - Ks 123 Js 3265/87
  • RG, 07.12.1899 - 4196/99

    Zur Begriffsbestimmung des Eventualdolus.

  • RG, 17.11.1931 - IX 320/31

    1. Zur Frage des Verschuldens bei Übertragung einer Geschlechtskrankheit. 2. Kann

  • RG, 13.12.1940 - III 46/40

    Über den Beweis des ersten Anscheins für die Entstehungsursache von Krankheiten,

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    In Anbetracht dessen, daß ein HlV-Infizierter mit dem Eintritt des Virus in den Organismus seinerseits infektiös wird und dies für die gesamte Dauer seines weiteren Lebens bleibt (vgl. hierzu und zu sonstigen medizinischen Gesichtspunkten Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch 255. Aufl. 1986 Stichwort AIDS; Laufs/ Laufs NJW 1987, 2257; Frösner AIFO 1987, 61; Buchborn MedR 1987, 260), muß dies in gleicher Weise und erst recht für die Ansteckung mit der - bislang nicht heilbaren und bei Ausbruch regelmäßig tödlich verlaufenden - Immunschwächekrankheit AIDS gelten (allgemeine Meinung, vgl. Lang AIFO 1986, 148, 149; Deutsch NJW 1986, 757; Eberbach, Rechtsprobleme der HTLV-III-Infektion - AIDS - 1986 S. 5; ders. JR 1986, 230, 231; NStZ 1987, 141, 142; MedR 1987, 267, 268; AIFO 1988, 307, 308; Bruns NJW 1987, 693 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; ders. MDR 1987, 353, 356 [OLG Köln 30.04.1987 - 5 W 39/87]; Herzberg AIFO 1987, 52, 53; ders. JuS 1987, 777, 778; NJW 1987, 1461, 1462; Arloth NStZ 1987, 408; ders. MedR 1987, 290, 291; Schlund AIFO 1986, 564; Teichner NJW 1986, 761; Herzog/Nestler-Tremel StV 1987, 360, 363; Geppert Jura 1987, 668, 669; Bottke in Schünemann/Pfeiffer, Die Rechtsprobleme von AIDS 1988 S. 171, 179; ebenso Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 223 Rdn. 6 b; Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 223 Rdn. 5; Horn in SK 4. Aufl. § 223 Rdn. 22 a; ferner AG München NStZ 1987, 407 = NJW 1987, 2314 [AG München 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87]; LG München I AIFO 1987, 648; LG Hechingen AIFO 1988, 220; aA AG Kempten NJW 1988, 2313 [AG Kempten 01.07.1988 - Ls 11 Js 393/88]).

    So verhält es sich aber, wenn jemand, dem bekannt ist, daß er HIV-infiziert ist, geschlechtlich verkehrt mit einem anderen, den er von der Infektlosität und der mit einer Ansteckung verbundenen Lebensgefahr nicht informiert hat (ebenso die überwiegende Meinung, vgl. Eberbach ZRP 1987, 395, 396 f.; Geppert a.a.O. S. 671; Herzberg NJW 1987, 2283, 2284; Helgerth a.a.O.; Bottke in Schünemann/Pfeiffer a.a.O. S. 205 ff.; AG München NStZ 1987, 407 = NJW 1987, 2314 [AG München 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87]; aA Bruns MDR 1987, 353, 356 [OLG Köln 30.04.1987 - 5 W 39/87] und NJW 1987, 2281, 2282 sowie Herzog/ Nestler-Tremel a.a.O. S. 369, 370 im Hinblick auf erkennbare Risikosituationen; vgl. ferner Kreuzer a.a.O. S. 46).

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